Versand
Liefer- und Versandbedingungen
(1) Soweit zwischen dem Kunden und GRUBER nichts Abweichendes vereinbart wird, erfolgt die Lieferung der Ware auf dem Versandweg ausschließlich an die, vom Kunden mitgeteilte Lieferanschrift. Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten des Kunden gemäß § 5 Abs. 2 dieser AGB. GRUBER ist berechtigt, die Waren in Teillieferungen zu versenden. Des Weiteren ist GRUBER berechtigt, sich für die Lieferung von Waren Erfüllungsgehilfen (Spediteuren, Frachtführer, Transportunternehmen etc.) zu bedienen (im Folgenden: „Transportunternehmen“).
(2) Angaben zu Lieferfristen von GRUBER sind unverbindlich, sofern GRUBER nicht ausdrücklich einen verbindlichen Liefertermin zusagt. GRUBER verpflichtet sich jedoch – ungeachtet der vom Kunden gewählten Zahlungsart – die Waren innerhalb von zwei Werktagen nach Zustandekommen des Vertrages zwischen GRUBER und dem Kunden an das, mit der Lieferung beauftragte Transportunternehmen zu übergeben oder – sofern die Lieferung von GRUBER selbst ausgeführt wird – die Ware innerhalb von zwei Werktagen an den Kunden auf den Weg zu bringen. Die regelmäßige Auslieferungsdauer nach Übergabe der Waren an das Transportunternehmen bzw. nach dem auf den Weg bringen durch GRUBER beträgt zwei weitere Kalendertage. Die Auslieferung der Waren durch ein beauftragtes Transportunternehmen kann jedoch im Einzelfall eine kürzere oder längere Zeit in Anspruch nehmen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Form eines Verzugsschadens durch den Kunden ist deshalb bis zum Ablauf von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss ausgeschlossen, wenn die Lieferung der Ware durch ein von GRUBER beauftragtes Transportunternehmen ausgeführt wird. Werktage im Sinne der vorstehenden Regelung sind alle Wochentage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen am Sitz von GRUBER (73105 Dürnau). Die Möglichkeit zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Kunden aus einem anderen Grund bleibt hiervon unberührt.
(3) Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden beim Kunden angeliefert, wird der Kunde darum gebeten, diese Transportschäden beim Transportunternehmen sofort zu reklamieren und unverzüglich Kontakt mit GRUBER aufzunehmen. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für den Kunden jedoch keinerlei Auswirkungen auf die gesetzlichen Ansprüche des Kunden und deren Durchsetzung, insbesondere dessen Gewährleistungsansprüche. Der Kunde unterstützt GRUBER durch die Reklamation/Kontaktaufnahme lediglich dabei, etwaige Ansprüche von GRUBER gegen das Transportunternehmen geltend machen zu können.
(4) Die Übergabe der gekauften Waren erfolgt – sofern mit GRUBER nichts Abweichendes vereinbart wurde – mit Übergabe der gekauften Waren an der Grundstücksgrenze der vom Kunden benannten Lieferadresse. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der gekauften Ware geht erst dann auf den Kunden über, wenn der Kunde die Ware durch GRUBER oder dessen Transportunternehmen übergeben bekommen hat. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Kunde im Annahmeverzug befindet. Ein Annahmeverzug des Kunden besteht dann, wenn eine ordnungsgemäße und rechtzeitig angebotene Leistung von GRUBER vom Kunden nicht angenommen oder die Annahme verweigert wird.